Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3490
BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93 (https://dejure.org/1993,3490)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1993 - 1 B 177.93 (https://dejure.org/1993,3490)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177.93 (https://dejure.org/1993,3490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - Ausländer - Vorwerfbarkeit - Sprachschwierigkeiten - Bescheid - Unverständlichkeit - Sorgfaltspflicht

Verfahrensgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen - 17 A 2472/92
  • BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93
    Wird daher einem Ausländer ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsmittelbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, daß es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewißheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 - NJW 1991, 2208 ; Beschluß vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - NVwZ 1992, 1080 ).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93
    Dabei sind seine Sprachschwierigkeiten zu berücksichtigen (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93
    Wird daher einem Ausländer ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsmittelbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, daß es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewißheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 - NJW 1991, 2208 ; Beschluß vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - NVwZ 1992, 1080 ).
  • VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis;

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 -, Rn. 17 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, juris, Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177/93 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 4 B 891/15 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 10 CS 21.1350 -, juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 12 B 477/21

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein verwaltungsgerichtliches

    BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92 -, juris Rn. 20, vom 8. November 1991 - 2 BvR 1388 bis 1391/91 -, juris Rn. 3, und vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, juris Rn. 11, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177.93 -, juris Rn. 3.
  • VG Düsseldorf, 11.04.2012 - 22 K 6259/11

    Klagefrist, Zustellung, Ersatzzustellung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    Bei dieser Beurteilung sind seine Sprachschwierigkeiten zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37; BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177/93 -, Juris Rn. 3.

    Wird daher einem Ausländer ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsmittelbelehrung im unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstückes zu verschaffen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177/93 -, Juris Rn. 3 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, NJW 1991, 2208 und BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - NVwZ 1992, 1080.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht